top of page
Mutri Transparent Peace ohne Rand.png
Logo schriftzug.png
Logo schriftzug.png

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MUTria – Teilnahme- und Reisebedingungen

Stand: Juli 2026

MUTria befindet sich derzeit als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Gründung. Bis zur formalen Gründung werden keine verbindlichen Verträge geschlossen. 

 

§ 1 Veranstalter

Veranstalter der Angebote ist:

MUTria GbR i.G. 
Alena Blotny & Benno J. Waldherr
Gräberei, 24211 Wahlstorf
Telefon: +49 177 3340568
E-Mail: moin@mutria-erlebnis.de
Website: www.mutria-erlebnis.de

Nachfolgend „MUTria" genannt.

Vertragssprache ist Deutsch.

MUTria ist berechtigt, mit Teilnehmern und Vertragspartnern per E-Mail zu kommunizieren. Der Teilnehmer stellt sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen wird.

 

§ 2 Geltungsbereich

Diese Teilnahme- und Reisebedingungen gelten für sämtliche von MUTria angebotenen Tagesveranstaltungen, Wochenendangebote, Reisen sowie sonstige Freizeit- und Erlebnisangebote.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

 

§ 3 Anmeldung und Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über das von MUTria bereitgestellte Anmeldeformular.

(2) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter MUTria verbindlich den Abschluss eines Vertrages an.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung von MUTria zustande.

(4) Die Angaben im Anmeldeformular, Teilnehmerbogen und weiteren eingereichten Unterlagen stellen eine wesentliche Grundlage für die Planung und Durchführung des Angebots dar.

(5) MUTria ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden oder die sichere Durchführung des Angebots nicht gewährleistet werden kann.

(6) Bei Reiseverträgen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

 

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Angebote von MUTria richten sich an erwachsene Menschen mit Behinderungen, die grundsätzlich an gemeinschaftlichen Gruppenangeboten teilnehmen können.

(2) MUTria erbringt keine Behandlungspflege, keine medizinischen Leistungen und keine durchgehende Einzelbetreuung.

(3) MUTria gewährleistet keine permanente persönliche Aufsicht oder lückenlose Beaufsichtigung.

(4) Teilnehmer müssen in der Lage sein, vereinbarte Ruhezeiten, Freizeitphasen und Übernachtungssituationen grundsätzlich eigenständig oder mit dem vereinbarten Unterstützungsumfang zu bewältigen.

(5) Die Angebote von MUTria verstehen sich als Freizeit-, Erlebnis- und Reiseangebote. Sie ersetzen keine stationäre Betreuung, keine Assistenzleistungen im Alltag sowie keine pflegerischen, therapeutischen oder medizinischen Leistungen.

(6) Ob eine Teilnahme möglich ist, wird anhand der eingereichten Unterlagen und Angaben geprüft.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten und Angaben

(1) Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Angebots relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Dies gilt insbesondere für:

  • gesundheitliche Einschränkungen

  • psychische Erkrankungen

  • Medikamente

  • Allergien

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Weglauftendenzen

  • Eigen- oder Fremdgefährdung

  • erforderliche Unterstützungsleistungen

(2) Änderungen zwischen Anmeldung und Veranstaltungsbeginn sind MUTria unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die Angaben des Teilnehmers stellen eine wesentliche Vertragsgrundlage dar.

(4) Die Verantwortung für die korrekte Einnahme verordneter Medikamente verbleibt grundsätzlich beim Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.

(5)Eine Übernahme der Medikamentengabe oder Medikamentenkontrolle durch MUTria erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.

(6) In medizinischen Notfällen ist MUTria berechtigt, ärztliche Hilfe, Rettungsdienste oder Krankenhausbehandlungen zu veranlassen, soweit dies nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheint.

 

§ 6 Leistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

(2) Änderungen einzelner Leistungen sind zulässig, sofern diese erforderlich werden, den Gesamtcharakter des Angebots nicht wesentlich verändern und für den Teilnehmer zumutbar sind.

(3) Einzelne Programmpunkte können aus organisatorischen, wetterbedingten, personellen oder sicherheitsrelevanten Gründen geändert, ersetzt oder abgesagt werden.

(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zimmerbelegung nach organisatorischen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Wünsche der Teilnehmer.

 

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig.

(2) Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.

(3) Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

(4) Tagesveranstaltungen können abweichenden Zahlungsregelungen unterliegen. Maßgeblich ist die jeweilige Angebotsbeschreibung.

(5) Kommt der Teilnehmer mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug, ist MUTria berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben. Etwaige Ansprüche von MUTria auf Stornokosten bleiben hiervon unberührt.

 

§ 8 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn in Textform zurücktreten.

Tagesveranstaltungen

  • bis 14 Tage vor Beginn: 25 %

  • 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 %

  • ab 6 Tage vor Beginn: 100 %

Wochenenden und Reisen

  • bis 60 Tage vor Beginn: 25 %

  • 59 bis 30 Tage vor Beginn: 50 %

  • 29 bis 14 Tage vor Beginn: 75 %

  • ab 13 Tage vor Beginn: 100 %

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MUTria kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

 

§ 8a Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt ein Teilnehmer einzelne angebotene Leistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.

 

§ 9 Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann bis zum Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.

MUTria kann die Übernahme ablehnen, wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

Für den durch die Umbuchung entstehenden Aufwand kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

 

§ 10 Rücktritt durch MUTria

MUTria ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

  • höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände die Durchführung verhindern,

  • wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung entfallen.

Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung. Die Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

MUTria ist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigem Ausfall von Mitarbeitenden oder Begleitpersonen eine sichere Durchführung des Angebots nicht gewährleistet werden kann, sofern kein zumutbarer Ersatz gestellt werden kann.

Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 11 Ausschluss von der Teilnahme

(1) MUTria kann Teilnehmer vor oder während einer Veranstaltung ausschließen, wenn die sichere Durchführung des Angebots nicht gewährleistet werden kann.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

  • erheblicher Störung des Gruppenablaufs

  • Eigen- oder Fremdgefährdung

  • Gewalt oder Bedrohungen

  • sexuellen Übergriffen

  • erheblichem Regelverstoß

  • Konsum illegaler Drogen

  • verschwiegenen oder unzutreffenden Angaben

(3) Werden wesentliche Angaben verschwiegen oder falsch gemacht und wird dadurch die Durchführung des Angebots erheblich erschwert oder gefährdet, ist MUTria berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es ist unerheblich, ob unvollständige oder unzutreffende Angaben bewusst oder unbewusst erfolgt sind.

(4) In diesem Fall bleibt der Anspruch von MUTria auf den vereinbarten Preis grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

(5) Zusätzliche Kosten, die durch unvollständige oder unzutreffende Angaben entstehen, können dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • zusätzliche Betreuungskosten

  • Rückreisekosten

  • Transportkosten

  • Unterbringungskosten

  • Kosten für notwendige Begleitpersonen

(6) Wird die weitere Teilnahme unzumutbar, ist der Teilnehmer auf eigene Kosten abzuholen oder die Rückreise auf eigene Kosten zu organisieren.

Ist dies nicht möglich oder nicht rechtzeitig organisierbar, ist MUTria berechtigt, die Rückreise selbst zu veranlassen.

Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer.

 

§ 12 Haftung

(1) MUTria haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der angebotenen Veranstaltungen und Reisen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) MUTria haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Für sonstige Schäden haftet MUTria nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verwechslung von Gepäck, Geld, Schmuck, Mobiltelefonen, elektronischen Geräten, Hilfsmitteln oder sonstigen persönlichen Gegenständen übernimmt MUTria keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig und kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MUTria vorliegt.

(5) Teilnehmer bleiben im Rahmen ihrer individuellen Fähigkeiten für ihr eigenes Verhalten verantwortlich.

(6) MUTria übernimmt keine lückenlose Beaufsichtigung und keine Garantie gegen allgemeine Lebensrisiken.

 

§ 13 Mängelanzeige

Auftretende Probleme oder Mängel sind der Veranstaltungsleitung unverzüglich mitzuteilen, damit eine angemessene Abhilfe ermöglicht werden kann.

 

§ 14 Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung verarbeitet.

Die Teilnahme an einem Angebot ist nicht von der Erteilung einer solchen Einwilligung abhängig.

Teilnehmer haben die Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer zu beachten.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen anderer Teilnehmer bedarf deren Zustimmung bzw. der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

 

§ 15 Auslandsreisen

Bei Auslandsreisen ist der Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, die für die Reise erforderlichen Ausweis-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften zu erfüllen.

Hierzu können insbesondere gültige Ausweisdokumente, Visa, Impf- oder Gesundheitsnachweise sowie sonstige behördlich vorgeschriebene Nachweise gehören.

Nachteile, die aus dem Fehlen oder der Nichtbeachtung solcher Voraussetzungen entstehen, gehen grundsätzlich zu Lasten des Teilnehmers, sofern diese nicht durch fehlerhafte Informationen von MUTria verursacht wurden.

 

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Angebote und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von MUTria.

 

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

MUTria ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.

bottom of page